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Kirchliches Gesetz zur Einführung der Kirchlichen Lebensordnung über die Konfirmation

Vom 22. April 2016 (GVBl. S. 131)

Die Landessynode hat gemäß Artikel 60 Nr. 5 Grundordnung das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:
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§ 1

Für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden wird die angeschlossene Lebensordnung Konfirmation eingeführt.
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§ 2

( 1 ) Dieses kirchliche Gesetz tritt am 1. Juni 2016 in Kraft.
( 2 ) Gleichzeitig treten das Einführungsgesetz zur kirchlichen Lebensordnung »Die Konfirmation« vom 17. Oktober 1989 (GVBl. 1990 S. 1) und die Leitlinien für Konfirmation vom 6. März 1990 (GVBl. S. 77), sowie alle Bestimmungen, die durch dieses Gesetz ersetzt oder mit ihm nicht zu vereinbaren sind, außer Kraft.
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Lebensordnung Konfirmation

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I. Wahrnehmung der Situation

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1. Geschichte und gegenwärtige Bedeutung:
Die evangelische Kirche konfirmiert Jugendliche, weil sie den christlichen Glauben weitergeben will. Sie erfüllt damit die Verpflichtung, die sie mit der Taufe von Kindern übernimmt: Diese auch als Jugendliche zu begleiten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich mit den Inhalten des christlichen Glaubens auseinanderzusetzen und die Konsequenzen für die Gestaltung ihres Lebens zu entdecken.
Seit der Reformation feiern evangelische Kirchen die Konfirmation. Der Kindertaufe wird ein nachgeholter Taufunterricht über die wesentlichen Inhalte des christlichen Glaubens zur Seite gestellt. Eine Konfirmationshandlung, zu der das Ja zum christlichen Glauben durch ein öffentliches Glaubensbekenntnis und die Einsegnung mit Handauflegung gehören, schließt die Konfirmandenzeit ab.
Mit der Konfirmation war traditionell die Zulassung zum Heiligen Abendmahl verbunden: Mit der Konfirmation begann das Leben als erwachsener Christ. In vielen Kirchen befähigt die Konfirmation bis heute zur Übernahme des Patenamtes. Im Unterschied zur Firmung durch den Bischof in der römisch-katholischen Kirche wird der Akt der Konfirmation in den evangelischen Kirchen nicht als Sakrament, sondern als Segenshandlung verstanden.
Mit der Einführung der Konfirmation durch Martin Bucer (1539) wurde in der Zeit der Reformation ein Kompromiss zwischen Gegnern und Befürwortern der Kindertaufe gefunden. Im 18. und 19. Jahrhundert (Aufklärung und Pietismus) setzte sich die Konfirmation flächendeckend in den evangelischen Landeskirchen und im öffentlichen Bewusstsein durch.
Heute gehören Konfirmation und Konfirmandenzeit nach wie vor selbstverständlich zu einer evangelischen Biographie. In Deutschland wird jedes Jahr ein stabiler Anteil von einem Drittel aller 14-Jährigen konfirmiert. In der Evangelischen Landeskirche in Baden melden sich jedes Jahr fast alle der 13 Jahre zuvor getauften und zudem viele ungetaufte Jugendliche zur Konfirmandenzeit an. Die Konfirmandenarbeit hat (weit über Deutschland hinaus) gesellschaftliche Bedeutung als größte nonformale Bildungsveranstaltung und als Teil der Jugendkultur. Sie hat eine ebenso große kirchliche Bedeutung als stabilste evangelische Kasualie und als Anker kirchlicher Arbeit mit Jugendlichen. In den letzten Jahren ist die Konfirmandenarbeit dadurch auch ein Kristallisationspunkt ehrenamtlicher Mitarbeit von Jugendlichen und Erwachsenen ("Konfi-Teamer") geworden. Hier zeigt sich exemplarisch, dass die Verknüpfung von Konfirmandenarbeit mit der Kinder- und Jugendarbeit eine zentrale Aufgabe der Gemeinde ist.
Große empirische Studien der letzten Jahre zeigen die Wertschätzung, die Jugendliche und Eltern der Konfirmation entgegenbringen, ebenso wie die grundlegende Bedeutung für die Bindung an die Kirche, die eine gute Konfirmandenzeit erreichen kann. Die Konfirmandenzeit und die Konfirmation sind für das spätere Verhältnis der Konfirmierten zur Kirche prägend. Die Konfirmandenzeit ist daher ein zentraler Teil des bildenden Handelns der Kirche (konfirmierendes Handeln der Gemeinde).
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2. Herausforderungen und Chancen
für die heutige Konfirmandenarbeit ergeben sich an mehreren Stellen.
In der Konfirmandenzeit erschließt sich den Jugendlichen die Bedeutung des christlichen Glaubens und der Überlieferungen der Kirche für ihr Leben. In der Konfirmandenzeit erwerben sie die Kompetenz, die christliche Botschaft mit dem eigenen Leben zu verknüpfen. Darum zielt die Konfirmandenzeit hin auf eine aktive Teilnahme und Mitgestaltung an christlicher und gemeindlicher Glaubenspraxis.
Die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden geschieht inklusiv und geht auf die Vielfalt der Jugendlichen ein. Sie bietet Jugendlichen aller Schularten und Milieus gemeinsam die Chance an, sich dem christlichen Glauben zu öffnen. Sie braucht dafür angemessene Arbeitsformen.
Die Konfirmation genießt bei den Jugendlichen selbst und bei ihren Eltern hohe Wertschätzung. Die Familie ist im Lebensalter der Konfirmandinnen und Konfirmanden ein sehr wichtiger Lebensrahmen. Die Konfirmandenzeit bietet die Gelegenheit, Eltern aktiv an der religiösen Bildung ihrer Kinder teilhaben zu lassen. Sie werden sich dadurch neu ihrer Bindung zur Kirche bewusst oder können, wenn diese Bindung nicht besteht, die Relevanz religiöser Bildung und die Bedeutung der Kirche dafür erfahren.
Bei Eltern und Jugendlichen ist das Bewusstsein dafür wach, dass sich im Jugendalter ein Ablösungsprozess vollzieht. Oft ist die Konfirmandenzeit ein erster Höhepunkt dieses Prozesses und die Konfirmation eine Handlung, die diese Ablösung für Jugendliche und Eltern gleichermaßen eindrücklich darstellt. Dass sich in der Konfirmation das Motiv der Mündigkeit nicht nur auf den Glauben, sondern auf das ganze Lebensgefühl der Jugendlichen bezieht, macht sie lebensgeschichtlich bedeutsam und verankert sie in der Generation der 13- und 14-Jährigen.
Angesichts der zunehmenden Säkularisierung und religiösen Differenzierung der Gesellschaft leistet die Konfirmandenzeit einen wichtigen Beitrag zur Bildung evangelischer Identität und zur Beheimatung in der evangelischen Kirche. Sie trägt dazu bei, dass Jugendliche angesichts der Vielfalt und des Nebeneinanders von Religionen und Weltanschauungen dialog- und auskunftsfähig sind, ihren evangelischen Glauben im Alltag leben und ihn öffentlich vertreten.
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II. Biblisch-theologische Orientierung

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  1. Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage im Auftrag Jesu Christi: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende (Mt 28, 18-20)."
    Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sind Kirche und Teil der Gemeinde vor Ort. Sie erfahren, was es bedeutet, getauft zu sein. Sie reflektieren und leben ihren eigenen Glauben an Jesus Christus in der Gemeinde und darüber hinaus.
  2. In der Konfirmandenzeit begleiten die für die Konfirmandenarbeit Verantwortlichen die Jugendlichen und ermöglichen ihnen, in Zeugnis und persönlicher Beziehung zu erfahren, was es bedeutet, als Christ zu leben. Dazu gehören die Erfahrungen von Mündigkeit, Gemeinschaft und Segen. Die Konfirmation nimmt diese Erfahrungen auf und verdichtet sie.
  3. In der Konfirmandenzeit begegnen die Konfirmandinnen und Konfirmanden intensiv der biblischen Botschaft. Sie erproben, welche Bedeutung sie für ihr Leben haben kann. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden finden Ausdrucksformen für ihren Glauben. So machen sie exemplarisch Erfahrungen, was es heißt, mündiger Christ zu sein.
  4. In der Konfirmandenzeit erleben die Konfirmandinnen und Konfirmanden sich als Gemeinde, als Gemeinschaft Verschiedener, die durch die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche verbunden sind. Sie erfahren exemplarisch, dass sie in dieser Kirche Gestaltungsmöglichkeiten haben und für diese Kirche Verantwortung tragen. Die Gemeinden werden durch die Konfirmandinnen und Konfirmanden herausgefordert, die Bedürfnisse und Erwartungen junger Menschen ernst zu nehmen. Die Konfirmandenzeit ermöglicht den Konfirmandinnen und Konfirmanden eine Beheimatung in der Kirche.
  5. Die Konfirmandenzeit ist für Konfirmandinnen und Konfirmanden eine Zeit gesteigerter Aufmerksamkeit für Gott. In der Auseinandersetzung mit der biblischen Botschaft und in der Gemeinschaft der Kirche werden Zuspruch und Anspruch Gottes auf das Leben der Konfirmandinnen und Konfirmanden deutlich. In der Konfirmation mit der Einsegnung werden die Taufzusage Gottes, das Taufversprechen und der Taufsegen vergegenwärtigt und bekräftigt. Für die Kirche ist die Konfirmandenzeit eine Chance, die Taufbotschaft neu auszurichten und Gottes Gnade, Liebe und Gemeinschaft erfahrbar zu machen (2. Kor 13,13).
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III. Regelungen für die Praxis

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Artikel 1
Die Konfirmandenarbeit der Pfarrgemeinde

( 1 ) Trägerin der Konfirmandenarbeit ist vorrangig die Pfarrgemeinde oder ein Verbund von Pfarrgemeinden. Die Verantwortung für die Konfirmandenarbeit vor Ort tragen Pfarrerinnen und Pfarrer bzw. Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone zusammen mit dem Ältestenkreis.
( 2 ) Die Verantwortlichen gewährleisten, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich Konfirmandenarbeit stattfindet, die der Lebensordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden entspricht.
( 3 ) Konfirmandenarbeit wird in der Regel von einem Team aus Hauptamtlichen (im allgemeinen Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone) und ehrenamtlich tätigen Jugendlichen oder Erwachsenen ("Konfi-Teamer") durchgeführt.
( 4 ) Der Ältestenkreis ist über die Statistik, den Jahresplan, die Organisationsform und die Inhalte der Konfirmandenarbeit informiert und entscheidet nach Beratung mit den Mitarbeitenden über den Konfirmationstermin, über die Zurückstellung von der Konfirmation und über die Zusammenarbeit mit anderen Pfarrgemeinden in der Konfirmandenarbeit (regionale Konfirmandenarbeit).
( 5 ) Der Ältestenkreis sorgt dafür, dass geeignete Räume zur Verfügung stehen, plant die Sach- und Maßnahmenkosten der Konfirmandenarbeit im Haushalt ein, betraut geeignete Mitarbeitende mit der Konfirmandenarbeit und unterstützt deren Fortbildung.
( 6 ) Der Ältestenkreis trägt die Verantwortung dafür, dass die Konfirmandenarbeit in ein Gemeindekonzept eingebettet ist, das im gottesdienstlichen und sonstigen Leben der Gemeinde die Perspektive von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern ausreichend berücksichtigt.
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Artikel 2
Einladung und Anmeldung

( 1 ) Die Pfarrgemeinde lädt öffentlich und persönlich alle getauften und nicht getauften Jugendlichen aus evangelischen Haushalten (Familien mit mindestens einem evangelischen Familienmitglied) der entsprechenden Altersstufe zur Konfirmandenzeit ein. Jugendliche aus evangelischen Haushalten, die sich nicht zur Konfirmandenzeit anmelden, werden soweit möglich durch persönliche Ansprache erneut und besonders eingeladen. Die Einladung zur Konfirmation gilt auch für Jugendliche aus nicht evangelischen Haushalten, insbesondere solche, welche durch die Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht ein Interesse an der Kirche bekunden. Der evangelische Religionsunterricht der 7. Klasse soll als Gelegenheit genutzt werden, die Schülerinnen und Schüler zur Konfirmandenzeit einzuladen.
( 2 ) Die Konfirmandenzeit findet in der Regel in der Altersstufe der 8. Klasse statt.
( 3 ) Konfirmandinnen und Konfirmanden werden in der Pfarrgemeinde angemeldet, in der sie wohnen. Soll die Anmeldung in einer anderen Gemeinde erfolgen, holt diese beim zuständigen Pfarramt einen Abmeldeschein (Dimissoriale) ein. Bei regional ausgerichteter Konfirmandenarbeit treffen die beteiligten Pfarrgemeinden unter sich entsprechende Regelungen.
( 4 ) Bei der Anmeldung informiert die Pfarrgemeinde die Jugendlichen und ihre Eltern über Organisationsform, Inhalte, Ziele und Termine der Konfirmandenzeit.
( 5 ) Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen den evangelischen Religionsunterricht besuchen, da das Bildungshandeln der Kirche in Gemeinde und Schule einander ergänzt. Ist das nicht der Fall, findet ein klärendes Gespräch statt. Die Schuldekanin oder der Schuldekan ist darüber zu informieren.
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Artikel 3
Jahresplan und Organisationsform

( 1 ) Die Konfirmandenarbeit kann in verschiedenen Organisationsformen (wöchentliche Treffen, regelmäßige Treffen längerer Dauer, Blockveranstaltungen, Konfi-Tage, KonfiCamp) oder als Mischung derselben gestaltet werden. Dabei sollen auch handlungs- und erlebnisorientierte Angebote (Praktika, Konfi-Fahrten, Seminare, soziale Projekte, Konfi-Tage oder Konfi-Großveranstaltungen) gemacht werden. Eine regionale Kooperation von Pfarrgemeinden ist möglich.
( 2 ) Durch die Schulbesuchsverordnung ist der Mittwochnachmittag für die Konfirmandenarbeit freigehalten. Dieses Zeitfenster soll für die Konfirmandenarbeit intensiv und kreativ genutzt werden.
( 3 ) Einzelne Treffen oder Einheiten dauern in der Regel mindestens 90 Minuten.
( 4 ) Die Veranstaltungen der Konfirmandenzeit umfassen in der Summe mindestens 60 Zeitstunden und finden in der Regel über einen Zeitraum von mindestens 9 Monaten hinweg statt.
( 5 ) Organisationsformen, Inhalte, Gottesdienste und Termine der Konfirmandenzeit bilden sich in einem Jahresplan ab.
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Artikel 4
Gruppe

( 1 ) Die Größe einer arbeitsfähigen Konfi-Gruppe liegt in der Regel bei mindestens 12 Jugendlichen. Ist die Gruppe kleiner, suchen die Verantwortlichen in Abstimmung mit dem Ältestenkreis regionale Kooperationen.
( 2 ) Die Unterschiedlichkeit der Jugendlichen in einer Konfi-Gruppe ist im Blick auf Organisation und Methoden zu berücksichtigen. Im Sinne der Inklusion sollen alle Konfirmandinnen und Konfirmanden den ihnen angemessenen Weg religiöser Bildung und Beheimatung in Konfi-Gruppe und Gemeinde gehen können.
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Artikel 5
Inhalte

( 1 ) Die Verantwortung für die Inhalte der Konfirmandenzeit liegt bei der Pfarrgemeinde.
( 2 ) In der Konfirmandenzeit werden der christliche Glaube und seine Traditionen elementar erschlossen. Die Grundthemen (Jesus Christus, Dekalog, Credo) und Grundvollzüge (Gemeinde/Gemeinschaft, Gottesdienst, Gebet/Vaterunser, Diakonie, Konfirmation) des christlichen Glaubens sowie die Sakramente (Abendmahl, Taufe) sind in den Jahresplan aufzunehmen. Dabei sollen sich die Konfirmandinnen und Konfirmanden Texte der Bibel und der kirchlichen Tradition in geeigneter Auswahl aneignen.
( 3 ) Die Formen, in denen der christliche Glaube und seine Traditionen erschlossen werden, orientieren sich an der Lebenswelt der Jugendlichen. Durch den Bezug auf ethische und lebensweltliche Fragen wird deutlich, was Bibel und kirchliche Überlieferung für das Leben der Jugendlichen bedeuten.
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Artikel 6
Taufe

( 1 ) Konfirmandenarbeit knüpft an die Taufe an oder lädt zur Taufe ein.
( 2 ) Für nicht getaufte Jugendliche kann die Taufe im Verlauf der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst ihren Platz finden.
( 3 ) Mit der Anmeldung zur Konfirmandenzeit begeben sich nicht getaufte Jugendliche auf den Weg zur Taufe. Die Konfirmandenzeit ist für sie Taufvorbereitung. Die Bereitschaft, sich taufen zu lassen, wird vorausgesetzt. Darauf sind nicht getaufte Jugendliche hinzuweisen. Falls ein Jugendlicher sich im Laufe der Konfirmandenzeit gegen eine Taufe entscheidet, aber weiter an der Konfirmandenzeit teilnehmen will, wird ihr oder ihm dies ermöglicht.
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Artikel 7
Abendmahl

( 1 ) "Das Recht zur Teilnahme am Abendmahl setzt die Taufe voraus" (LO Abendmahl Artikel 4, Absatz 1).
( 2 ) In den Gemeinden der evangelischen Landeskirche in Baden werden bereits Kinder nach einer entsprechenden Vorbereitung zum Abendmahl eingeladen (vgl. LO Abendmahl Artikel 4, Absatz 2). Mit der Konfirmation wird den Jugendlichen die Einladung zur Teilnahme am Abendmahl in persönlicher Verantwortung und Entscheidung öffentlich ausgesprochen. Das Abendmahl wird in Verantwortung der Unterrichtenden (nach entsprechender Einführung) mit Konfirmandinnen und Konfirmanden schon vor der Konfirmation gefeiert (vgl. LO Abendmahl Artikel 4, Absatz 3).
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Artikel 8
Gottesdienste

( 1 ) Jugendliche werden in der Konfirmandenzeit in eine christliche Lebens- und Frömmigkeitspraxis hinein genommen. Zu dieser Praxis gehören die Feier von Gottesdiensten und Andachten in vielen Formen, und auch von Taufe und Abendmahl. Konfirmandinnen und Konfirmanden und ihre Eltern werden deshalb zu den Gottesdiensten in der Gemeinde eingeladen. Diese Gottesdienste werden atmosphärisch und thematisch so gestaltet, dass die Eingeladenen spüren, dass sie willkommen sind, angesprochen werden und mit Freude an der Feier teilnehmen können. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen auch Gelegenheit haben, besondere Jugendgottesdienste zu besuchen.
( 2 ) Von Konfirmandinnen und Konfirmanden vorbereitete und mitgestaltete Gottesdienste (z. B. Einführungsgottesdienst, Taufgottesdienste oder Gottesdienste, die aus thematischen Einheiten entwickelt werden) gehören deswegen selbstverständlich zur Konfirmandenzeit. In diesen Gottesdiensten stellen die Konfirmandinnen und Konfirmanden Einsichten aus ihrer Beschäftigung mit dem christlichen Glauben und der biblischen Botschaft vor und übernehmen gottesdienstliche Verantwortung. Die Beteiligung von Konfirmandinnen und Konfirmanden an Gottesdiensten orientiert sich an ihren Fähigkeiten und Gaben.
( 3 ) Besondere Bedeutung hat der selbständig gestaltete Gottesdienst der Konfirmandinnen und Konfirmanden vor dem Abschluss der Konfirmandenzeit. Er entfaltet als Teil des Konfirmationsgeschehens das Motiv der Mündigkeit in besonderer Weise. Dieser Gottesdienst gibt den Jugendlichen die Möglichkeit, ihre im Laufe der Konfirmandenzeit erworbenen Kompetenzen zur Gestaltung eines besonderen Gottesdienstes einzusetzen.
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Artikel 9
Abschluss der Konfirmandenzeit und Konfirmation

( 1 ) Die Sonntage Jubilate, Kantate und Rogate sind die bevorzugten Konfirmationstermine in der Landeskirche. Der Ältestenkreis kann aber auch andere Sonntage, wie z.B. die Sonntage Misericordias Domini oder Exaudi, als Konfirmationstage bestimmen.
( 2 ) Der Konfirmationsgottesdienst wird als festlicher Gottesdienst der Gemeinde für die Jugendlichen und ihre Familien gefeiert. In der Konfirmation bekräftigen die Jugendlichen ihre Taufe und bekennen sich damit zum Glauben und zu einem Leben als Christ in dieser Welt. Sie empfangen unter Handauflegung den Segen Gottes.
( 3 ) Für ihren Lebensweg wird den Konfirmandinnen und Konfirmanden ein Bibelwort (Konfirmationsspruch) zugesprochen.
( 4 ) Über die Konfirmation wird den Konfirmierten eine Urkunde mit dem Konfirmationsspruch ausgestellt. Diese ist zu siegeln.
( 5 ) Die Konfirmation wird nach der Kirchenbuchordnung beurkundet.
( 6 ) Die Konfirmation setzt die Taufe und evangelisches Bekenntnis voraus (Artikel 10, Abs. 4, Satz 1 GO). Jugendliche, die an der Konfirmandenarbeit teilgenommen haben, sich jedoch nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt konfirmieren bzw. taufen lassen wollen, erhalten über ihre Teilnahme eine Bescheinigung. Diese kann auf Wunsch der Jugendlichen im Rahmen des Konfirmationsgottesdienstes überreicht werden.
( 7 ) Die Konfirmation berechtigt zur Übernahme des Patenamtes und zur Teilnahme am Abendmahl in persönlicher Verantwortung und Entscheidung.
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Artikel 10
Bedenken gegen die Konfirmation, Zurückstellung und Beschwerde

( 1 ) Eine Konfirmandin oder ein Konfirmand kann durch Beschluss des Ältestenkreises von der Konfirmation zurückgestellt werden, wenn sie oder er den Veranstaltungen der Konfirmandenzeit wiederholt und ohne ausreichenden Grund fernbleibt oder besondere Gründe einer Konfirmation zum jetzigen Zeitpunkt entgegenstehen.
( 2 ) Im Falle einer Zurückstellung wird der oder dem Betreffenden die Konfirmation zu einem späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt.
( 3 ) Vor einer Zurückstellung werden rechtzeitig Gespräche mit der Konfirmandin oder dem Konfirmanden, mit den Eltern und mit Mitgliedern des Ältestenkreises geführt, um eine für alle Beteiligten gute Lösung zu suchen.
( 4 ) Die Eltern haben im Fall einer Zurückstellung die Möglichkeit, beim Bezirkskirchenrat Beschwerde einzulegen. Dieser entscheidet endgültig. Eine Zurückstellung von der Konfirmation muss daher so rechtzeitig ausgesprochen werden, dass die Einschaltung des Bezirkskirchenrates zeitlich noch möglich ist.
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Artikel 11
Kinder und Konfirmierte: Vor und nach der Konfirmandenzeit

( 1 ) Jede Pfarrgemeinde trägt dafür Sorge, dass für Kinder und ihre Eltern die Möglichkeit besteht, alters- und situationsgerecht an Gottesdiensten, Abendmahl und anderen Veranstaltungen der Gemeinde teil zu nehmen.
( 2 ) Eine besondere, auf die Konfirmandenzeit bezogene Ausprägung der Arbeit an Kindern und Eltern ist Konfi 3. Konfi 3 ist ein Angebot der evangelischen Kirche für Kinder der 3. Klasse und ihre Eltern. Mit Konfi 3 bietet die Kirche einen altersgemäßen Zugang zum Feiern des Abendmahls mit Kindern, eine besondere Gelegenheit, Kinder zu taufen und eine Möglichkeit für Kinder und Eltern, sich am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen. Durch Konfi 3 wird deutlich, dass das konfirmierende Handeln der Kirche eine länger dauernde Begleitung von Kindern ist.
( 3 ) Die Konfirmandenzeit und die Konfirmation geben Anlass und Gelegenheit, Jugendliche auch für die Zeit nach ihrer Konfirmation zur Teilnahme und Mitarbeit am kirchlichen Leben einzuladen. Erfahrungen und Kompetenzen aus der Konfirmandenzeit können so weiter gepflegt und entwickelt werden. Jede Gemeinde sorgt dafür, dass konfirmierten Jugendlichen die Möglichkeit zur Teilnahme an Angeboten der Kirche bekannt ist und offen steht. Neben Angeboten der Pfarrgemeinde sind hier auch Angebote der bezirklichen Kinder- und Jugendwerke zu berücksichtigen. Bereits während der Konfirmandenzeit wird zu Angeboten der Jugendarbeit eingeladen. Konfirmandenarbeit und Jugendarbeit werden so weit wie möglich personell verknüpft.
( 4 ) Eine besondere, auf die Konfirmandenzeit bezogene Ausprägung der Mitarbeit von konfirmierten Jugendlichen ist die Arbeit als Konfi-Teamer. Aus der Mitarbeit von Konfi-Teamern erwächst die personelle Verknüpfung von Konfirmanden- und Jugendarbeit.
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Artikel 12
Konfirmation in besonderen Fällen

Ältere Jugendliche und Erwachsene, die als Kinder getauft wurden, aber nicht konfirmiert sind, können nach angemessener Vorbereitung konfirmiert werden.
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Artikel 13
Konfirmationsjubiläen

( 1 ) Gottesdienste zu Konfirmationsjubiläen (Silberne Konfirmation, Goldene Konfirmation usw.) sind Anlass zu Dank und Erinnerung an Gottes Begleitung.
( 2 ) Gottesdienste zum Konfirmationsjubiläum sollen in der Regel einmal im Jahr angeboten werden.
( 3 ) Sie erinnern die Jubilarinnen und Jubilare an die eigene Konfirmation und entfalten exemplarisch die Konfirmationsmotive der Mündigkeit (etwa durch den Bezug auf die Lebenssituation und die Biografie der Feiernden), der Gemeinschaft (etwa durch die Feier des Heiligen Abendmahls) und des Segen (etwa durch die Erinnerung an die Taufe).