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Erklärung der
»eucharistischen Gastbereitschaft«

Bekanntmachung des Evangelischen Oberkirchenrats
vom 19. November 1974

(GVBl. S. 106)

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Die Landessynode der Evang. Landeskirche in Baden gab bei ihrer Herbsttagung 1974 eine Erklärung der »eucharistischen Gastbereitschaft« der Landeskirche ab.
Sie nimmt damit Stellung zu einem Problem, das in den letzten Jahren in der praktischen Seelsorge zunehmende Bedeutung erlangt hat. Da derzeit noch keine Abendmahlsgemeinschaft mit allen christlichen Kirchen im südwestdeutschen Raum zu verwirklichen ist, soll durch diese Erklärung der besonderen Situation konfessionsverschiedener Ehepaare seelsorgerlich entsprochen werden. Die Pfarrer werden gebeten, die Gemeindeglieder in geeigneter Weise darüber zu informieren.
Die Erklärung der Landessynode hat folgenden Wortlaut:
»Die Evang. Landeskirche in Baden erklärt ihre »eucharistische Gastbereichtschaft«.
Glieder anderer christlicher Kirchen können auf ihren Wunsch bei bestimmten Gelegenheiten am Abendmahl in unserer Kirche teilnehmen.
Dabei ist etwa an folgendes gedacht:
Eucharistiefeiern bei ökumenischen Anlässen verschiedener Art.
Eucharistiefeiern bei
  • Trauung konfessionsverschiedener Ehen, gemeinsamem Gottesdienstbesuch,
  • Konfirmation von Kindern aus konfessionsverschiedenen Ehen etc.
Der Teilnahme ihrer Glieder am Abendmahl anderer Kirchen legt unsere Kirche nichts in den Weg, sofern sie die Teilnahme mit ihrem Gewissen vereinbaren können.
10 Mit der Erklärung dieser Gastbereitschaft ist ein Beitrag zum Gespräch über die ökumenische Eucharistiefeier geleistet. 11 Das Gespräch soll weitergeführt werden.«