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Kirchliches Gesetz
über die Einführung der Gottesdienstordnung

Vom 25. April 1995

(GVBl. S. 183)

Die Landessynode hat gemäß § 131 Nr. 4 der Grundordnung (GO) das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:
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§ 1

(1) Die Landessynode hat am 17. Oktober 1994 und am 25. April 1995 die Ordnung der Gottesdienste (Liturgien 1 bis 8 sowie die Texte »Zum Gebrauch der Agende« und »Leitlinien für die freiere Gestaltung von Gottesdiensten«) in der angeschlossenen Fassung beschlossen (Anlagen 1 bis 3).
(2) Diese Ordnung der Gottesdienste wird mit Wirkung vom 1. Advent 1995 (3. Dezember 1995) eingeführt.
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§ 2

1Dieses kirchliche Gesetz tritt am 1. Advent 1995 (3. Dezember 1995) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das kirchliche Gesetz über die Gottesdienstordnung vom 23. April 1958 (GVBl. S. 12) außer Kraft.
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Die Ordnung der Gottesdienste
– Liturgien 1 bis 8 –

Die Liturgien
Allgemeine Form
Liturgie 1:
Gottesdienst mit Abendmahl
Abendmahlvorbereitung im Eingangsteil
Liturgie 2:
Gottesdienst mit Abendmahl
Abendmahlvorbereitung nach der Predigt
Liturgie 3:
Gottesdienst ohne Abendmahl
Taufe im Gottesdienst
Erweiterte Form
Liturgie 4:
Gottesdienst mit Abendmahl
Einfache Form
Liturgie 5:
Predigtgottesdienst (mit Abendmahl)
Besondere Formen
Liturgie 6:
Gottesdienst mit Lossprechung (und Segnung) zum persönlichen Neuanfang (Beichtgottesdienst)
Liturgie 7:
Selbständiger Abendmahlgottesdienst mit Beichte
Beichte und Abendmahl im Zusammenhang mit einem Gottesdienst
Liturgie 8:
Kindergottesdienst
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Anlage 1

Zum Gebrauch der Agende

1
Grundsätzliches über Wesen und Gestalt des Gottesdienstes
1.1
1Der Gottesdienst ist Gottes Geschenk an seine Gemeinde und die Welt. 2Die christliche Gemeinde versammelt sich, weil sie dem Ruf ihres Herrn folgt, der gerade dort gegenwärtig sein will, wo zwei oder drei in seinem Namen versammelt sind (Mt. 18, 20). 3Darum ist der Gottesdienst die Mitte der Gemeinde. 4Er ist zugleich Sache der Gemeinde, die in geordneter Weise in der Liturgie zu Wort kommt.
1.2
Was in der gottesdienstlichen Versammlung der Gemeinde geschehen soll, ergibt sich aus dem Zeugnis des Neuen Testaments:
Hören
auf das biblische Wort
(Luk. 11, 28)
Bezeugen
des Evangeliums für heute
(Mt. 10, 27)
Rühmen
in Lobpreis und Bekenntnis
(Kol. 3, 16)
Taufen
im Auftrag Jesu Christi
(Mt. 28, 19)
Empfangen
der Gaben im Mahl des Herrn
(1. Kor. 10, 16)
Danken
für leibliche und geistliche Gaben
(Eph. 5, 20)
Bitten
im Gebet des Vertrauens
(Mt. 21, 22)
1.3
1Der Gemeindegottesdienst ist eine verdichtete Form des Lebensgottesdienstes der Christen (Röm. 12, 1). 2Darum stehen am Anfang Elemente, die aus dem Alltag in den Gottesdienst hineinführen:
Sich Sammeln
aus Zerstreuung
und Vereinzelung
(Hebr. 4, 10)
Nachdenken
über die Situation vor Gott
(1. Joh, 1, 8, 9)
Am Schluß des Gottesdienstes stehen Elemente, die dann wieder hinausgeleiten in den Alltag:
Wahrnehmen
der Verantwortung
für die Mitmenschen
(1. Tim. 2, 1)
Aufbrechen zu Dienst und Zeugnis
in der Welt
(1. Petr. 3, 15)
1.4
1In der Geschichte des christlichen Gottesdienstes hat sich seit Anfang ein elementares Grundgefüge ausgeprägt und durchgehalten, das seine Wurzeln im jüdischen Gottesdienst hat (Wortgottesdienst und liturgische Mahlfeier). 2Schon im Neuen Testament finden sich Ansätze für eine zweigliedrige Grundgestalt des Gottesdienstes: Verkündigung aufgrund der Schrift und Brotbrechen (Luk. 24, 13–35); beide Elemente bleiben auch für die entfaltete Form bestimmend: Apostellehre, Gemeinschaft, Brotbrechen, Gebet (Apg. 2, 42).
1.5
1Dementsprechend lassen auch die mehr oder weniger entfalteten Gottesdienstordnungen in den christlichen Kirchen der Gegenwart eine elementare Grundstruktur erkennen, bei der dem aus Verkündigung und Mahlfeier bestehenden Kern der Liturgie ein einführender Teil vorangestellt ist und ein in den Alltag hinausweisender Teil den Abschluß bildet. 2Daraus ergibt sich für die gottesdienstliche Versammlung der Gemeinde folgende einfache Grundstruktur:
Teil A:
Eröffnung und Anrufung
Teil B:
Verkündigung und Bekenntnis
Teil C:
Abendmahl
Teil D:
Sendung und Segen
1.6
1Dieses für lebendige Gestaltung offene Grundgefüge ist nicht lediglich von formaler Bedeutung. 2Es folgt vielmehr dem Ablauf eines geistlichen Versammlungsgeschehens und markiert die Stationen eines Weges, den die zum Gottesdienst Gekommenen geführt werden:
Sie sammeln sich, um mit Gott in Beziehung zu treten (Teil A).
3Sie öffnen sich und finden Orientierung (Teil B).
4Sie erfahren Gemeinschaft mit Christus und untereinander (Teil C).
5Sie lassen sich senden und segnen (Teil D).
1.7
1Im Rahmen der agendarischen Vorgaben der Landessynode tragen die gewählten und berufenen Kirchenältesten gemeinsam mit dem Pfarrer/der Pfarrerin die Verantwortung für das gottesdienstliche Leben der Gemeinde. 2Die liturgischen Ordnungen setzen inhaltliche Maßstäbe und sichern die Gemeinsamkeit der Gemeinden. 3Das gilt auch für Gottesdienste, die aus besonderem Anlaß frei gestaltet werden.
2.
Der Gottesdienst als Gestaltungsaufgabe
2.1
1Den grundsätzlichen Aussagen über Wesen und Gestalt des Gottesdienstes entsprechen die in der Agende enthaltenen ausgeformten Liturgien. 2Diese sind auch im Gesangbuch abgedruckt, um die Beteiligung der Gemeinde am Gottesdienst zu erleichtern. 3Der in den Liturgien festgelegte gleichbleibende Verlauf des Gottesdienstes ermöglicht es, daß sich die Gemeinde in einer vertrauten Liturgie zu Hause fühlen kann. 4Die in den Liturgien ausgedruckten Bibel- und Gebetstexte zeigen, welche Funktion ihnen im Ablauf der Liturgie zukommt. 5Sie erlauben aber auch, die Agende zu benützen, wenn im Notfall der Gottesdienst ohne die übliche Vorbereitung geleitet werden muß.
2.2
1In einer festgelegten Liturgie besteht die Gestaltungsaufgabe zunächst darin, die dem Kirchenjahr, dem Anlaß oder der Situation entsprechenden Gebete und biblischen Texte (das »Proprium«) auszuwählen.
2Dafür steht die Textsammlung zur Verfügung, die in Lieferungen für das Ringbuch zur Agende ausgegeben wurde und laufend ergänzt wird. 3Zur verantwortlichen Gestaltung des Gottesdienstes gehört es, diese und andere gedruckte Texte gegebenenfalls zu bearbeiten. 4Was vorgesprochen wird, muß die Gemeinde mitbeten können und der Liturg/die Liturgin sich zu eigen gemacht haben.
2.3
1Der agenadarisch festgelegte Gottesdienst enthält Elemente freier Gestaltung, ohne die er nicht lebendig bleiben kann: Predigt, Abkündigungen und Fürbitten sind stets für hier und heute bestimmt und daher für jeden Gottesdienst neu zu gestalten und zu verantworten. 2Soll darüber hinaus beispielsweise der Verkündigungsteil des Gottesdienstes besonders entfaltet oder soll ein größeres Werk der Kirchenmusik in den Gottesdienst einbezogen werden, so können die Gestaltungsspielräume ausgenützt werden, die der Predigtgottesdienst als einfache Form der Liturgie bietet.
2.4
1Anlässe und Gründe für eine freiere Gestaltung des Gottesdienstes können vorliegen, wenn besondere inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden, wenn die Fähigkeiten und Erwartungen der zum Gottesdienst Kommenden berücksichtigt werden sollen oder wenn Gemeindegruppen beteiligt sind. 2Beispiele für solche Gottesdienste sind: Familiengottesdienst, Kindergottesdienst, Jugendgottesdienst, durch Gemeindegruppen gestalteter Gottesdienst, festliche Anlässe des Gemeindelebens, Gottesdienst im Freien, Singegottesdienst, »Kantaten-Gottesdienst«, ökumenischer Gottesdienst u.ä.
2.5
1Als Hilfe für die freiere Gestaltung von Gottesdiensten bietet die Agende im Anschluß an die ausgeformten Liturgien 1 bis 8 besondere Leitlinien, die darauf aufmerksam machen, daß auch die freiere Gestaltung von Gottesdiensten an Voraussetzungen gebunden ist: Auch hier handelt es sich um einen sachgemäß zu gestaltenden Gottesdienst der Gemeinde. 2Unter dieser Voraussetzung sollen die Leitlinien anregen und dazu ermutigen, das gottesdienstliche Leben durch neue Ausdrucksformen zu bereichern.
2.6
1Bei Gottesdiensten mit kleiner Teilnehmerzahl ist zunächst zu klären, ob ein solcher Gottesdienst (möglichst in der Kirche) an den festlichen Gottesdienst der großen Gemeinde erinnern soll und daher die gewohnte Liturgie beibehält, wobei der liturgische Dialog gesprochen werden kann. 2Man kann aber auch die »Einfache Form« des Predigtgottesdienstes wählen, der nur den Liedgesang der Gemeinde vorsieht. 3Andererseits gibt die kleine Teilnehmerzahl Gelegenheit, einen »Gottesdienst am Tisch« in einem kleineren Raum zu feiern und alle Teilnehmer an der frei gestalteten Liturgie zu beteiligen (Bibel, Gesangbuch), bei der aber die konstitutiven Elemente des christlichen Gottesdienstes nicht fehlen dürfen (Leitlinien 1.1).
2.7
Bei Gottesdiensten, an denen behinderte Menschen teilnehmen, kann von gewohnten Formen der Gestaltung abgewichen werden.
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Anlage 2

Leitlinien für die freiere Gestaltung von Gottesdiensten

1
Voraussetzungen
1.1
1Da der Gemeinde nicht eine ständig wechselnde Gottesdienstgestaltung zugemutet werden kann, ist es wichtig, daß freier gestaltete Gottesdienste den Zusammenhang mit dem gewohnten Gemeindegottesdienst nicht verlieren und daß sie als christliche Gottesdienste erkennbar bleiben. 2Dafür sorgen bestimmte Elemente und geprägte Texte als Identitätsmerkmale eines christlichen Gottesdienstes:
  • das grundlegende Ursprungszeugnis der Bibel,
  • das lobpreisende Bekenntnis des Glaubens an den dreieinigen Gott,
  • das Vaterunser als Urbild christlichen Betens,
  • der Zuspruch des Gottes-Segens.
1.2
1Bei freierer Gestaltung des Gottesdienstes müssen einige Grundregeln beachtet werden:
  • Die Gemeinde sollte nicht mit Änderungen der gewohnten Liturgie überfallen, sondern in geeigneter Weise vorbereitet werden.
  • 2Änderungen sollen nicht von der Liturgin/dem Liturgen im Alleingang verfügt, sondern zusammen mit Gemeindegliedern vorbereitet werden.
  • 3Einführende Hinweise zu Änderungen der gewohnten Liturgie sollten den Ablauf der gottesdienstlichen Feier nicht immer wieder unterbrechen, sondern zu Beginn gegeben werden.
1.3
1Außerdem sollten bei freier gestalteten Gottesdiensten folgende Vorfragen geklärt sein:
Welcher Kreis verantwortet die Gestaltung?
2Welche Kräfte und Begabungen sind vorhanden?
3Welche Zeit steht für die Vorbereitung zur Verfügung?
4Welcher Raum ist vorhanden oder soll gewählt werden?
5Welche Menschen werden sich versammeln?
6Welche Vertrautheit mit dem christlichen Gottesdienst ist vorauszusetzen?
7Welchen Charakter soll der Gottesdienst haben?
8Welche Gottesdienste gehen voraus und welche folgen nach?
9Wie können die Gottesdienstbesucher aktiv beteiligt werden?
10Wie soll es nach dem Gottesdienst weitergehen?
11Welche Art von Einladung und Einführung ist nötig?
12Welche gedruckten Texte müssen bereitgestellt werden?
13Welche technischen Hilfen können sinnvoll eingesetzt werden?
2.
Möglichkeiten freierer Gestaltung im Rahmen der Grundstruktur
2.1
1Um die Gemeinde und die für die Gottesdienstgestaltung Verantwortlichen nicht zu überfordern, soll in der Regel nur einer der vier Teile der Liturgie (A bis D) freier gestaltet werden. 2Dabei gibt es zunächst folgende Möglichkeiten:
  • Entfaltung eines Teils eines Elements der Liturgie.
  • 3Straffung durch Weglassung eines Teils oder eines Elements der Liturgie, dessen Funktion anderweitig wahrgenommen wird.
  • 4Umstellung eines Elements der Liturgie, um einen besonderen Schwerpunkt zu setzen.
2.2
1Die Art der Entfaltung ergibt sich aus der Überlegung, welchen Schwerpunkt man setzen will. 2Soll beispielsweise die Klärung von Erkenntnis und Urteil im Mittelpunkt stehen, so wird das vom biblischen Zeugnis angeleitete Nachdenken, Fragen und Besprechen (z.B. Verkündigungsgespräch, Anspiel) den Teil B ausweiten. 3Geht es um die Weltverantwortung der Christen, so wird der Teil D durch Information, Gespräch, Fürbitte und Entschließung zum Handeln zu entfalten sein.
2.3
1Eine Straffung setzt am besten dort ein, wo sich im Lauf der Geschichte Verdoppelungen funktionsgleicher Elemente ergeben haben. 2Das gilt für Psalm, Kyrie und Gloria im Teil A, wo man sich auch auf eines dieser Eröffnungselemente beschränken kann. 3Ist eine Konzentration des Gottesdienstes auf die textauslegende Predigt beabsichtigt, so kann sich der Verzicht auf weitere Lesungen und der Wegfall des Abendmahlsteils nahelegen. 4Die Funktion des Glaubensbekenntnisses kann auch durch andere Doxologien wahrgenommen werden (Gloria patri, großes Gloria, Credo-Lied).
2.4
1Umstellungen einzelner Elemente setzen besonders deutliche Akzente, wenn beispielsweise das Bußgebet (Offene Schuld) der Predigt folgt, statt den Eröffnungsteil des Gottesdienstes zu prägen, oder wenn die Fürbitten im Sendungsteil stehen und dort den Übergang vom Abendmahl zum Leben im Alltag der Welt betonen. 2Wieder ein anderer Akzent ergibt sich, wenn das große Gloria als lobpreisende Danksagung nach dem Abendmahl den Teil D prägt. 3Bestimmte Umstellungen (z.B. Verbindung von Kyrie und Gloria mit Bußgebet und Gnadenzusage; vgl. Liturgie 1–3) waren ursprünglich theologisch und pastoral begründet und sind inzwischen durch über hundertjährige Praxis Unterscheidungsmerkmale für landeskirchliche Profile geworden.
3.
Beispiele freierer Gestaltung im Rahmen der Grundstruktur
Die folgenden Hinweise zeigen, wie einzelne der Teile A bis D der Liturgie entsprechend ihrer Funktion im ganzen des Gottesdienstes aus gegebenem Anlaß freier gestaltet werden können.
3.1
Zu Teil A: Eröffnung und Anrufung
Bußgebet und Gnadenwort
3.1.1
1Konkrete Zeiterfahrungen können als Klage aus Ratlosigkeit, Trauer und Sehnsucht in vorbereiteten oder spontanen Beiträgen einzelner Sprecher/Sprecherinnen laut werden. 2Durch gesungene Kyrie-Rufe der Gemeinde werden sie in alten und neuen musikalischen Formen aufgenommen. 3Darauf antworten Worte des Zuspruchs, des Widerspruchs und der Hoffnung aus der Botschaft des Evangeliums in vorbereitetem oder spontanem, auch von Gruppen gesungenem Lobpreis, der durch Gloria-Rufe der Gemeinde in neuen musikalischen Formen aufgenommen wird.
Kyrie entfaltet
3.1.2
1Das Kyrie wird zu einer großen spontanen Bitt-Litanei entfaltet, die sich zusammenfügt aus Äußerungen der Betroffenheit und Klage über Hunger, Krieg, Grausamkeit, Beraubung der Freiheit, Verfolgung aus Glaubensgründen, Zerstörung der Schöpfung, aber auch über Lieblosigkeit, Selbstsucht und Machthunger in der persönlichen Umwelt und im eigenen Herzen. 2Einzelne Sprecher/Sprecherinnen treten aus der Gemeinde nach vorn, wo sie von allen gehört werden. 3Die Gemeinde antwortet, möglichst gemeinsam singend, mit einem (mehrstimmigen) Kyrie-Ruf. 4Die Litanei wird durch ein geprägtes kurzes Gebet oder einen entsprechenden Gesang der Gemeinde beschlossen.
Psalm entfaltet
3.1.3
1Ein biblischer Psalm wird von einem Vorbeter/einer Vorbeterin oder von allen gesprochen. 2Dazwischen werden Aktualisierungen, Gegenfragen, Entfaltungen durch Einzelsprecher/Einzelsprecherinnen vorgetragen. 3Die Gemeinde kann sich durch refrainartige Wiederholung eines gleichbleibenden Kehrverses beteiligten. 4Den Schluß kann ein geprägtes kurzes Gebet oder ein entsprechender Gesang der Gemeinde bilden. 5Der Psalm kann auch in der Weise entfaltet werden, daß die Gemeinde Strophen eines Liedes »hineinsingt« und so auf Verse oder Versgruppen antwortet.
Lobpreis entfaltet
3.1.4
1Die Gemeinde wird von einem Kantor/einer Kantorin ermutigt und angeleitet, atmend, summend, lauschend aus der Stille heraus Klangräume aufzubauen und sich selbst darin ausschwingen zu lassen. 2Auf diesem Hintergrund können geeignete Einzelsänger/Einzelsängerinnen einen spontanen Lobgesang ausführen. 3Die Gemeinde kann sich zu kurzen mehrstimmigen Lobrufen vereinigen. 4Ähnlich kann durch Singkanons, Zusingen in Gruppen, Ansingen von Refrainliedern, Wechsel zwischen Chor- und Gemeindegesängen, singendes Umschreiten des Raumes, ein den Raum erfüllender Lobgesang entstehen. 5In allem sollte die menschliche Stimme als das eigentliche Organ des Gotteslobs zur Geltung kommen.
3.2
Zu Teil B: Verkündigung und Bekenntnis
Lesungsteil erweitert
3.2.1
1An die Stelle verlesener Bibeltexte treten andere Ausdrucksformen: Biblische Geschichten werden szenisch gespielt oder in Sprechrollen aufgeteilt. 2Bibeltexte können auch in bildnerischer Gestaltung durch das Medium der Kunst neu zum Sprechen gebracht werden. 3An die Stelle der lehrhaften Episteln können Glaubenstexte kirchlicher Überlieferungen treten. 4Kontrastierende »Gegentexte« können die Aufmerksamkeit für die biblische Botschaft schärfen. 5Die Predigt wird mehr die Aufgabe haben, das Ensemble der verschiedenen Texte und Ausdrucksformen aufeinander zu beziehen und die unmittelbare Begegnung mit dem biblischen Zeugnis zu fördern.
6Das Credo kann auch in der Weise ausgeführt werden, daß Akutalisierungen und Entfaltungen zwischen die überlieferten Glaubenssätze gestellt werden, oder daß ein aktuelles Glaubensbekenntnis vorausgeht oder folgt. 7Wichtig ist dabei, daß die Gemeinde durch Sprecher/Sprecherinnen oder mitsprechend beteiligt wird.
Andere Verkündigungsformen
3.2.2
1Die Straffung des Lesungsteils gibt die Möglichkeit, die Predigt auf verschiedene Weise auszugestalten: als Verkündigungsgespräch (Podiumsgespräch, Gruppengespräch in der Gemeinde) oder in Anknüpfung an eine Spielszene oder unter Einbeziehung kritischer Rückfragen oder als geleitete Meditation in Phasen der Annäherung und Annahme der biblischen Botschaft. 2Wichtig ist vor allem die Eröffnung der Möglichkeit zu Äußerungen der Gemeinde, die sonst die Predigt schweigend anhört. 3Es besteht auch die Möglichkeit, aus Gruppengesprächen erwachsene kurze Beiträge christlicher Erfahrungen und biblischer Weisung durch verschiedene Sprecher/Sprecherinnen vortragen zu lassen und dem ermutigenden Zeugnis von Mitchristen Raum zu geben. 4Die Aufgabe des Predigers/der Predigerin wird es sein, Textvorgaben zu erläutern und die Beiträge durch Ergänzung und Begrenzung aufeinander zu beziehen.
3.3
Zu Teil C: Abendmahl
Verschiedene Verhaltensweisen und ihre Bedeutung
3.3.1
1Durch die verschiedenen Formen der Austeilung werden verschiedene Aspekte des Abendmahls verdeutlicht und zur Geltung gebracht.
2Das Heraustreten zum Altar ist ein öffentliches Bekenntnis zu dem bei seiner Gemeinde im Abendmahl gegenwärtigen Herrn. 3Die von ihm im Abendmahl gestiftete Gemeinschaft wird durch den Empfang im Halbkreis oder Kreis um den Altar betont. 4Der Abendmahlsempfang im Knien ist, wo er üblich ist, ein Zeichen der Ehrfurcht.
5Der Mahlcharakter des Abendmahls kommt besonders zur Geltung, wenn die Gemeinde zur Abendmahlsfeier an Tischen Platz nimmt oder wenn die Abendmahlsgäste nahe an den Altar herantreten, so daß sie mit dem Liturgen/Liturgin, der/die hinter dem Altar steht, eine Tischrunde bilden.
6An die Speisungsgeschichten des Neuen Testaments wird erinnert, wenn Brot und Wein zu der auf den Plätzen verbleibenden Gemeinde gebracht werden.
7In allen Fällen ist die angemessene Form der Austeilung auch durch die Art und Gestaltung des Raumes bestimmt, in dem das Abendmahl stattfindet. 8Es kann auch angezeigt sein, den Raum für eine Abendmahlsfeier eigens umzugestalten und festlich einzurichten.
Gabenopfer und Friedensgruß
3.3.2
1Anstelle oder zusätzlich zum Gabenopfer in Form von Geld kann der Dank für Gottes Schöpfungsgaben, zu denen Brot und Wein gehören, in sichtbarer Weise zum Ausdruck kommen, indem Naturalgaben aus den Gärten und Feldern, aber auch Liebesgabenpäckchen für Bedürftige nach vorn gebracht und auf Tischen niedergelegt werden. 2Aus den herbeigebrachten Lebensmitteln wird Brot in Schalen und Wein in Krügen oder Kannen für das Abendmahl auf den Altar gestellt. 3Während der Darbringung singt die Gemeinde Tisch- und Danklieder.
4Die Friedensbezeugung kann besonders ausgestaltet werden, indem der vom Liturgen/von der Liturgin zugesprochene Friede an die Helfer/Helferinnen und durch sie an die Abendmahlsgäste mit einer Geste (Handreichen, liturgische Umarmung) weitergegeben wird. 5Diese Friedensbezeugung kann auch als Zuwendung zum/zur jeweiligen Sitznachbarn/Sitznachbarin in der Gemeinde gleichzeitig geschehen.
6Die Gemeinschaft stiftende Bedeutung des Abendmahls kann auch dadurch ausgedrückt werden, daß die Glieder jeder um den Altar versammelten Gruppe nach dem Empfang des Abendmahls sich die Hände reichen und so den Kreis um den Altar schließen.
3.4
Zu Teil D: Sendung und Segen
Sendungsteil mit Fürbitten
3.4.1
1Das in den Sendungsteil gestellte Fürbittengebet kann Gebetsanliegen aus der Gemeinde aufnehmen, wenn es der Gemeinde ermöglicht wurde, an geeigneter Stelle, z.B. während der Austeilung des Abendmahls auf bereitgelegte Zettel Fürbittwünsche aufzuschreiben. 2Die Zettel werden gesammelt und während eines Abendmahlsliedes geordnet, damit sie im Fürbittengebet zur Sprache kommen. 3Die Gabensammlung kann mit dieser »Fürbittensammlung« verbunden werden.
4Der Sendungsteil kann in der Weise ausgestaltet werden, daß Gruppen gebildet werden, die Kranke besuchen (ggf. Hausabendmahl), die die Botschaft des Evangeliums in die Öffentlichkeit tragen oder die auf geeigneten Plätzen das Gotteslob erschallen lassen (Posaunen-, Kirchenchor).
Sendungsteil mit Lobpreis
3.4.2
1Die aus dem Abendmahl erwachsende dankbare Freude kann die Gemeinde dazu bewegen, noch weiter beisammenzubleiben, miteinander zu singen und sich einander zuzuwenden, statt sogleich wieder auseinanderzugehen. 2Singrufe, Kanons und andere Gesänge unter Anleitung und Anregung durch Kantor/Kantorin und Chor, womöglich auch singendes Umschreiten des Kirchenraumes und andere, Freude ausdrückende Bewegungen können Zeichen des befreiten Neuanfangs sein. 3Zuzeiten wird die Abendmahlsfeier in einen Festtag der Gemeinde überleiten, bei dem man eine gemeinsame Mahlzeit (Agape) hält. 4Im Singen und Spielen, im Hören und Schauen kann erfüllte Zeit erlebt werden, und in der festlichen Gemeinschaft wird man von neuem zu friedenstiftendem Umgang miteinander ermutigt.
4.
Weitergehende Möglichkeiten freier Gestaltung
4.1
1Eine über die bisher genannten Beispiele hinausgehende Möglichkeit, Gottesdienste mit einem speziellen Akzent zu versehen, besteht darin, aus dem Gesamtgefüge der gewohnten Liturgie einzelne Teile oder Elemente auszugliedern und mit einem eigenen, einfachen liturgischen Rahmen zu versehen. 2Dadurch entstehen selbständige Gottesdienstformen von besonderer Prägung, ohne daß der Zusammenhang mit dem überlieferten und gewohnten Gemeindegottesdienst verloren gehen muß.
4.2
Die Beziehung verselbständigter Gottesdienstformen zu den Teilen und Elementen des gewohnten Gemeindegottesdienstes läßt sich der folgenden Zusammenstellung von Beispielen aus Geschichte und Gegenwart entnehmen:
Predigtgottesdienst
Predigt
Gebetsgottesdienst
Fürbittengebet
Taufe und kirchliche Handlungen
Segen
Andacht, z.B. Passionsandacht, Osternacht
Lesungen
Lehrgottesdienst »Christenlehre«
Glaubensbekenntnis
Singegottesdienst (vgl. Brüdergemeinde)
Gemeindelied
Geistliches Konzert, Musikalische Vesper »Politisches Nachtgebet«,
Kirchenmusik
Aktionsgottesdienst
Abkündigungen
Beichtgottesdienst
Abendmahlsvorbereitung
Abendmahl
in der Tischgemeinschaft
Abendmahl
Stundengebet
Psalmgebet
Lobpreisgottesdienst
Gloria/Präfation
4.3
1Aufgrund dieser Beispiele kann es sich in außergewöhnlichen Situationen (Politische Anlässe, Krisenzeiten, besondere Notlagen, Verfolgungszeiten u.ä.) empfehlen, für den Gottesdienst eine einfache »Ausgliederungsform« zu verwenden (Thema-Gottesdienst, Gesprächs-Gottesdienst, Gebets-Gottesdienst, Friedensgebet, Kreuzweg, Stationen einer Wallfahrt). 2Eine derartige Vereinfachung ist oft besser als die formale Verkürzung der gewohnten »großen« Liturgie. 3Auch für die durch Ausgliederung entstandenen, für freie Gestaltung besonders offenen Gottesdienstes gilt: die Identitätsmerkmale eines christlichen Gottesdienstes dürfen nicht verloren gehen (siehe 1.1).
4.4
1Zu den Möglichkeiten freierer Gestaltung gehört es auch, wenn in einem Gottesdienst besondere Ausdrucksformen zur Geltung kommen. 2Das kann durch visuelle Medien (Dia, Bild, Film) geschehen oder dadurch, daß die Möglichkeiten der Bewegung (Ortsveränderung, Prozession, Tanz) genützt werden. 3Auch alte oder neue musikalische Stilformen können den Gottesdienst prägen (Gregorianik, zeitgenössische Musik, Bands, Chorus-Gesänge).
4Erfahrungsgemäß bedürfen die genannten Möglichkeiten freierer Gestaltung erheblicher Vorbereitung. 5Auch müssen sie der Gemeinde in angemessener Weise vermittelt werden.

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