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Durchführungsbestimmungen
zur Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse

Vom 8. Dezember 2020 (GVBl. 2021, Teil I, S. 44)

geändert am 8. März 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 19, S. 54)

Der Evangelische Oberkirchenrat hat aufgrund von § 2 des Kirchlichen Gesetzes zur Ausführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (AusG-DSG-EKD) vom 25. April 1994 (GVBl. S. 107), geändert am 23. Oktober 2013 (GVBl. S. 295) in Verbindung mit § 54 Abs. 2 des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 15. November 2017 (ABl. EKD S. 353) folgende Durchführungsbestimmungen erlassen:
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§ 1
Geltungsbereich

( 1 ) Diese Durchführungsbestimmungen finden Anwendung auf alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden (Nutzende) der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Kirchenbezirke und Kirchengemeinden und Verwaltungszweckverbände.
( 2 ) Eine EKIBA-E-Mail-Adresse ist eine E-Mail-Adresse mit der Endung @*.ekiba.de.
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§ 2
Nutzung der E-Mail-Adresse
durch hauptberuflich Mitarbeitende

( 1 ) Bei Veröffentlichung der E-Mail-Adresse zum Empfang dienstlicher E-Mails ist ausschließlich die EKIBA-E-Mail-Adresse anzugeben.
( 2 ) Interne und externe dienstliche E-Mails sind ausschließlich von der EKIBA-E-Mail-Adresse zu versenden. Sofern es sich um dienstliche E-Mails an hauptberufliche Mitarbeitende der Evangelischen Landeskirche in Baden handelt, dürfen diese nur an die EKIBA-E-Mail-Adresse versandt werden.1#
( 3 ) E-Mails, die das Dienstverhältnis der Person selbst betreffen und die sich an den Dienstherrn oder Anstellungsträger richten, können von einer anderen E-Mail-Adresse versendet werden. Die Antwort auf eine solche E-Mail kann an die von der Person verwendete oder benannte E-Mail-Adresse erfolgen. Bei der Antwort durch den Dienstherrn oder Anstellungsträger ist sicherzustellen, dass unabhängig vom Versendungsweg die erforderliche Vertraulichkeit der Nachricht gewahrt ist. Im Fall der Versendung von höchstpersönlichen Daten gilt Absatz 4 entsprechend.2#
( 4 ) Soweit der Versand an eine externe E-Mail-Adresse (nicht EKIBA-E-Mailadresse) erfolgt, ist bei einem Versand von Nachrichten an diese Person der schützenswerte Inhalt der Nachricht, soweit es sich um sensible personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen handelt, als Anhang der E-Mail beizufügen und in geeigneter Weise zusätzlich zu verschlüsseln.3#
( 5 ) Die Regelungen der Durchführungsbestimmungen zur Datensicherheit mobiler und lokaler Endgeräte vom 20. Februar 2018 (GVBl. S. 166) sind bei der Nutzung der EKIBA-E-Mail-Adresse zu beachten.
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§ 3
Nutzung der E-Mail-Adresse
durch ehrenamtlich Mitarbeitende

( 1 ) Ehrenamtlich Mitarbeitende, sofern diese über eine EKIBA-E-Mail-Adresse verfügen, sollen die E-Mail-Adresse im innerkirchlichen E-Mail-Verkehr nutzen.
( 2 ) § 2 Absätze 4 und 5 gelten entsprechend.
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§ 4
Inkrafttreten

Diese Durchführungsbestimmungen treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.

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1 ↑ Geändert gemäß DB zur Änderung der DB zur Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse vom 8. März 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 19, S, 55) mit Wirkung zum 1. April 2022.
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2 ↑ Geändert gemäß DB zur Änderung der DB zur Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse vom 8. März 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 19, S, 55) mit Wirkung zum 1. April 2022.
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3 ↑ Geändert gemäß DB zur Änderung der DB zur Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse vom 8. März 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 19, S, 55) mit Wirkung zum 1. April 2022.