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Geltungszeitraum von: 01.01.1993

Geltungszeitraum bis: 30.03.2022

Richtlinien
zur Verordnung über die Rechnungslegung
der Diakonie-/Sozialstationen der Evangelischen
Landeskirche in Baden
(RL VO-Sosta)

Vom 15. September 1992

(GVBl. S. 190)

Der Evangelische Oberkirchenrat erläßt aufgrund § 4 der Verordnung über die Rechnungslegung der Diakonie-/Sozialstationen der Evangelischen Landeskirche in Baden vom 15. September 1992 (GVBl. S. 189) folgende Richtlinien:
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I. Vorbemerkung

Der Jahresabschluß (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) ist nebst Anlagen gemäß Formblatt Anlage 1 (Bilanz), Formblatt Anlage 2 (Gewinn- und Verlustrechnung), Formblatt Anlage 3 (Anlagespiegel), Formblatt Anlage 4 (Entwicklung der zweckgebundenen und freien Rücklagen im Geschäftsjahr …), Formblatt Anlage 5 (Entwicklung der Sonderposten für Investitionszuschüsse im Geschäftsjahr …) und Formblatt Anlage 6 (Entwicklung der langfristigen Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr …) zu erstellen.1#
Der anzuwendende Kontenrahmen wird als Anlagen 7 beigefügt. Ein beispielhafter Abschreibungskatalog ergibt sich aus der Anlage 8.
Inwieweit einzelne Bewertungsvorschriften (z.B. Bewertungswahlrechte) für eine Wirtschaftsperiode (Geschäftsjahr = Kalenderjahr) anzuwenden oder auszuschließen sind, wird bei der Prüfung des Wirtschaftsplans festgestellt.
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II. Ansatz-, Bewertungs- und Formvorschriften für die Rechnungslegung

Gliederung:
1.
Amtliche Abschreibungstabelle für Absetzungen für Abnutzungen (AfA), Abschreibungsarten, Abschreibungswahlrechte und sonstige Abschreibungsvorschriften
1.1
Abschreibungsvorschriften
1.2
Definition Anschaffungskosten
1.3
Definition Herstellungskosten
1.4
Handels- und steuerrechtliche Vorschriften zur Aktivierungspflicht und zum Aktivierungswahlrecht der Herstellungskosten
1.5
Unentgeltlicher Erwerb von Vermögensgegenständen
1.5.1
Geldspenden
1.6
Zuschüsse für Anlagegüter
1.7
AfA im Jahr der Anschaffung oder Herstellung
1.8
Bewegliche Anlagegüter
1.9
Immaterielle Wirtschaftsgüter
1.10
Anschaffungszeitpunkt
1.11
Herstellungszeitpunkt
1.12
Anfang und Ende der AfA
1.12.1
Anlagenabgang (Restbuchwertausbuchung)
1.13
AfA nach nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
1.13.1
Bewegliche Wirtschaftsgüter
1.13.2
Unbewegliche Wirtschaftsgüter
1.14
Unterlassene AfA
1.15
Überhöhte AfA
2.
Bilanzielle Behandlung der Mietereinbauten und Mieterumbauten
3.
Stundung und Erlaß von Forderungen
3.1
Stundung von Forderungen
3.2
Erlaß von Forderungen
3.3
Mildtätige Zwecke
4.
Handelsrechtliche und steuerrechtliche (unschädliche) Rücklagen, deren Bildung und Auflösung
4.1
Zweckgebundene und freie Rücklagen
4.2
Bildung von zweckgebundenen Rücklagen
4.3
Rücklagen und darin gebundene Vermögensgegenstände
4.4
Bildung von freien Rücklagen
4.5
Auflösung von Rücklagen
5.
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuß
6.
Ausweis von Sonderposten der Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand, der Kirchen und der Diakonischen Werke
6.1
Auflösung der Sonderposten der Investitionszuschüsse der Kirchen und der Diakonischen Werke
6.2
Auflösung der Sonderposten der Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand
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III. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 1. Januar 1993 in Kraft.

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1 ↑ Anlagen nicht abgedruckt.